die beste Ausführung die ich im Internet zum Thema Besteuerung von Buchgewinnen ab 2018 gefunden habe. Danke!
Einzig offen ist, wie die Vorabpauschale verrechnet wird. Hier greift Vater Staat direkt über die Depotbank in mein Konto und holt sich das Geld auch wenn es dadurch in die Miesen gerät …
“Die depotführende Stelle darf die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder von einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen – auch ohne dessen Einwilligung. Darüber hinaus kann sie auch mit dem Anleger vereinbarte Kontokorrentkredite für die Begleichung der Steuer nutzen, und zwar bis zur vereinbarten Obergrenze des Kontokorrentkredits ” (aus http://www.bvi.de/investmentsteuerreform)
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Von: Dr. A. Wiswesser
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