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Channel: Kommentare zu: Die Besteuerung von ETF Fonds ab 2018 (mit 6 Fallbeispielen)
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Von: Florian

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Hallo Holger,
bei http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/ habe ich, das Nachfolgende gefunden:

„Steuern – Die Art der Index-Nachbildung hat bei thesaurierenden börsengehandelten Indexfonds, die im Ausland herausgebracht wurden, steuerliche Folgen. Bei physischen Fonds, die Dividenden erhalten, müssen Investoren diese Einnahmen jährlich selbstständig versteuern. Wird der Fonds verkauft, fällt noch einmal Abgeltungssteuer auf die Dividenden an. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Anleger lückenlos nachweisen, dass sie in den Vorjahren bereits Abgeltungssteuer bezahlt haben. Bei synthetischen thesaurierenden Fonds, die im Ausland aufgelegt wurden, besteht dieses Problem in der Regel nicht, weswegen wir diese ETFs zum Vermögensaufbau vorziehen. Meistens haben sie keine laufenden Einnahmen aus Dividenden. Dementsprechend fällt auch keine jährliche Abgeltungssteuer an. Das hat zwei Vorteile:

Steuerstundungseffekt: Weil die Abgeltungssteuer erst anfällt, wenn die Fondsanteile wieder verkauft werden, profitieren Anleger von einem Stundungseffekt.

Weniger Verwaltung: Zudem ist der Verwaltungsaufwand niedriger, weil das Problem der Doppelbesteuerung entfällt. “

Bedeutet das, wenn ich nur synthetischen thesaurierenden Fondsanteile besitze, ich bei der jährlichen Steuererklärung nichts angeben muss? (notfalls frage ich meinen Steuerberater 😉 )

Warum machst du nicht die Unterschiedung in synthetisch und physisch in deinem Beitrag?

Beste Grüße
Florian


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