Hallo Holger,
danke für die Analyse.
Ich gehöre dann doch zu der meckernden Fraktion. Ist hier eventuell schon eine gerichtliche Überprüfung im Gange?
Vielleicht habe ich es auch noch nicht ganz verstanden. Zum einen werden Buchgewinne versteuert, demzufolge ja Steuern dann aus anderen Barmitteln gezahlt warden müssten. Das ware dann aus meiner Sicht vergleichbar mit einer Vermögenssteuer, die auf den reinen Besitz abzielt. Zweitens Verluste warden nicht berücksichtigt? Das ware dann einmalig in der Steuergesetzgebung, bei Immobillien werden Verluste berücksichtigt, bei Aktien werden Verluste mit Gewinnen verrechnet und zwar nur auf realisierte. Wenn mich nicht alles täuscht ist hier auch ein Verlustvortrag oder Nachtrag möglich. Die Liste ließe sich wahrscheinlich noch fortsetzen,sind aber nur die Beispiele von denen ich selber welche im Protfolio habe.
Gruß Stefan