Du schreibst folgendes “Das Bundesfinanzministeriuem (BMF) stellt diesbezüglich klar:
Während der Haltedauer beim Anleger versteuerte Vorabpauschalen werden vom Veräußerungs- beziehungsweise Rückgabegewinn im Rahmen der Schlussbesteuerung abgezogen.
Klingt einerseits nach einem fairen Deal.
Andererseits aber auch danach, als läge die Beweislast für bereits versteuerte Vorabpauschalen beim Anleger.
Womit es sich wohl auch in Zukunft empfiehlt, Steuererklärungen langfristig aufzuheben.”
Meine Frage: Ich lasse meine Steuererklärung beim Steureberater machen. Muss ich selber aktiv werden, wenn ich einen ETF in Zukunft verkaufe (du hast geschrieben “die Beweislast liegt beim Anleger”) oder regelt das mein Broker selber. Beispiel: ich habe einen ETF für 10k gekauft und 5 Jahre später (und nach etlichen up and downs) habe ich eine Vorabpauschale von ca. 200€ bezahlt. Ich verkaufe den ETF dann bei 9700 also mit 300€ Verlust. Was passiert dann? Dann müsste ich die 200€ wieder bekommen oder nicht? Muss ich dafür aktiv werden oder geschieht das automatisch? Ich bin echt verunsichert, da meine Kinder ETF-Sparpläne haben und ich auch 80% in ETf´s investiere.